RS OGH 1995/4/4 11Os5/95, 13Os22/95, 13Os17/95 (13Os21/95), 14Os79/95, 11Os31/96, 11Os109/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.04.1995
beobachten
merken

Norm

StGB §217

Rechtssatz

Die Gewährung von Unterkunft und Verpflegung und das kontinuierliche Bereitstellen von Räumlichkeiten (Separees) zur Ausübung der Prostitution, sohin die totale Eingliederung der in Rede stehenden Person in den bestehenden Bordellbetrieb stellt - anders als bloß gelegentliche Hilfeleistung untergeordneter Art - ein Zuführen im Sinn des § 217 Abs 1 StGB dar.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 5/95
    Entscheidungstext OGH 04.04.1995 11 Os 5/95
  • 13 Os 22/95
    Entscheidungstext OGH 19.04.1995 13 Os 22/95
    Vgl aber
  • 13 Os 17/95
    Entscheidungstext OGH 31.05.1995 13 Os 17/95
    Vgl aber
  • 14 Os 79/95
    Entscheidungstext OGH 14.09.1995 14 Os 79/95
    Vgl; Beisatz: Die bloße Unterstützung einer zur gewerbsmäßigen Unzucht in einem fremden Staat entschlossenen Person genügt zur Herstellung des Tatbestandes noch nicht, weil Zuführen mehr als bloße Hilfe bedeutet und die Einflußnahme, soll sie dem Begriff des Menschenhandels gerecht werden, mit Rat und Tat geschehen muß; sei es durch gezielte Beeinflussung der Frauen, im Ausland der Prostitution nachzugehen, sei es - wie im konkreten Fall - durch Aufnahme und Eingliederung von zur Ausübung der Prostitution bereits entschlossenen Ausländerinnen in einen Bordellbetrieb, soferne diese Eingliederung unter Umständen erfolgt, die als (dolose) Ausnützung eines drückenden Abhängigkeitsverhältnisses zu beurteilen sind. (T1)
  • 11 Os 31/96
    Entscheidungstext OGH 07.05.1996 11 Os 31/96
    Vgl; Beis wie T1
  • 11 Os 109/96
    Entscheidungstext OGH 14.10.1997 11 Os 109/96
    Vgl aber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0099010

Dokumentnummer

JJR_19950404_OGH0002_0110OS00005_9500000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten