Norm
FrG §18 Abs1Rechtssatz
Auf die Bestimmungen des § 18 Abs 1 und Abs 2 Z 1 FrG über das Aufenthaltsverbot gegen einen Fremden war keine Rücksicht zu nehmen, weil sie kein Kriterium der Strafbemessung enthalten.Auf die Bestimmungen des Paragraph 18, Absatz eins und Absatz 2, Ziffer eins, FrG über das Aufenthaltsverbot gegen einen Fremden war keine Rücksicht zu nehmen, weil sie kein Kriterium der Strafbemessung enthalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0058860Dokumentnummer
JJR_19950404_OGH0002_0140OS00039_9500000_001