RS OGH 1995/4/11 10ObS66/95

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Veröffentlicht am 11.04.1995
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Norm

ABGB §1284 Ba

Rechtssatz

Obwohl § 1284 die Leibrente eine "bestimmte jährliche Entrichtung" nennt, kommt es nicht auf die Jährlichkeit, sondern darauf an, daß die zugesagten Leistungen periodisch erbracht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0047270

Dokumentnummer

JJR_19950411_OGH0002_010OBS00066_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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