Norm
ABGB §1284 BaRechtssatz
Obwohl § 1284 die Leibrente eine "bestimmte jährliche Entrichtung" nennt, kommt es nicht auf die Jährlichkeit, sondern darauf an, daß die zugesagten Leistungen periodisch erbracht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0047270Dokumentnummer
JJR_19950411_OGH0002_010OBS00066_9500000_001