Norm
ASVG §228 Abs1 Z4Rechtssatz
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung, daß Zeiten, die den im Tatbestand des § 228 Abs 1 Z 4 ASVG umschriebenen Freiheitsbeschränkungen entsprechen, nur dann als Ersatzzeiten gelten, wenn ihnen eine Beitragszeit oder Ersatzzeit vorangeht.Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung, daß Zeiten, die den im Tatbestand des Paragraph 228, Absatz eins, Ziffer 4, ASVG umschriebenen Freiheitsbeschränkungen entsprechen, nur dann als Ersatzzeiten gelten, wenn ihnen eine Beitragszeit oder Ersatzzeit vorangeht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0053780Dokumentnummer
JJR_19950411_OGH0002_010OBS00059_9500000_001