RS OGH 1995/4/11 10ObS66/95

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Veröffentlicht am 11.04.1995
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Norm

GSVG §149 Abs1
GSVG §149 Abs3

Rechtssatz

Werden die nach dem Leibrentenvertrag ursprünglich gebührenden laufenden (monatlichen) Leibrentenleistungen durch eine ihrem (restlichen) Wert entsprechende einmalige Kapitalleistung ersetzt, handelt es sich dabei um Einkünfte in Geld und damit um Nettoeinkommen im Sinne des § 149 Abs 1 und 3 GSVG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0086633

Dokumentnummer

JJR_19950411_OGH0002_010OBS00066_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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