RS OGH 1995/4/25 11Os4/95

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Veröffentlicht am 25.04.1995
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Norm

StGB §28 Bb
StPO §2

Rechtssatz

Ein Rückgriff auf das durch Spezialität ausgeschlossene allgemeine Delikt ist auch dann unzulässig, wenn die für die Verfolgung des verdrängenden speziellen Delikts (etwa) erforderliche Voraussetzung - Privatanklage, Antrag oder Ermächtigung des Verletzten - fehlt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0090811

Dokumentnummer

JJR_19950425_OGH0002_0110OS00004_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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