Norm
Tir LPVG §1Rechtssatz
§ 1 Tir LPVG ist auf eine als Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht von einer Gebietskörperschaft geführtes Konservatorium anzuwenden.Paragraph eins, Tir LPVG ist auf eine als Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht von einer Gebietskörperschaft geführtes Konservatorium anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0053057Dokumentnummer
JJR_19950426_OGH0002_009OBA00054_9500000_003