Norm
EO §290a Abs1 Z11Rechtssatz
Für die Unpfändbarkeit der Leibrentenforderung genügt, dass der Leibrentenberechtigte nach seinen jeweiligen Einkommensverhältnissen und Vermögensverhältnissen zur Deckung seines Unterhaltes auf die Leibrente angewiesen ist; dieser Umstand muss nicht vom Vertragszweck umfasst sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0045818Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009