RS OGH 1995/5/9 4Ob532/95, 8Ob86/97y, 4Ob163/21f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.05.1995
beobachten
merken

Norm

ZPO §232 Abs2
ZPO §235 A

Rechtssatz

Die Wirkungen der Streitanhängigkeit treten in allen Fällen der Klageänderung nach Klagezustellung jedenfalls mit dem Vortrag in der mündlichen Verhandlung ein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0050070

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten