RS OGH 1995/5/10 7Ob551/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.05.1995
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Norm

ABGB §428

Rechtssatz

Ob Dritte die Vereinbarung erkennen können, ist bedeutungslos; "erweislich" drückt nur aus, daß das Besitzkonstitut nicht vermutet wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0045764

Dokumentnummer

JJR_19950510_OGH0002_0070OB00551_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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