RS OGH 1995/5/10 3Ob193/94, 3Ob207/14h, 3Ob23/17d, 3Ob193/18f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.05.1995
beobachten
merken

Norm

EO §353 IA
EO §353 IIA
EO §353 VB

Rechtssatz

Mit der Bewilligung der Exekution nach § 353 EO und der Ermächtigung, die vertretbare Handlung durch befugte Gewerbsmänner auf Kosten der Titelschuldner vornehmen zu lassen, erwirkt der betreibende Gläubiger zugleich auch die Berechtigung, um die Erteilung allenfalls erforderlicher verwaltungsbehördlicher Genehmigungen anzusuchen (so schon RZ 1993,33 mit weiteren Nachweisen).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0045825

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten