RS OGH 1995/5/10 3Ob510/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.05.1995
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Norm

UbG §18
UbG §19
UbG §32

Rechtssatz

Die Aufhebung der Unterbringung durch den Anstaltsleiter setzt eine noch bestehende gerichtliche Zulässigerklärung außer Kraft. Ein neues gerichtliches Unterbringungsverfahren mit Erstanhörung ist daher auch dann einzuleiten, wenn die neuerliche Unterbringung in der sonst noch aufrechten gerichtlichen Unterbringungsfrist erfolgt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0075888

Dokumentnummer

JJR_19950510_OGH0002_0030OB00510_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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