RS OGH 1995/5/10 9ObA65/95, 9ObA71/04p

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Veröffentlicht am 10.05.1995
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Norm

AZG §9
AZG §10

Rechtssatz

Die Erlaubtheit der Überstundenleistung ist keine Voraussetzung der Vergütungspflicht. Die Parteien des Arbeitsvertrages können daher auch vereinbaren, dass für den Fall der Überschreitung der gesetzlichen Höchstgrenzen der Arbeitszeit fünfzig Überstunden monatlich mit dem Pauschale abgegolten sein sollen. (§ 48 ASGG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0051511

Dokumentnummer

JJR_19950510_OGH0002_009OBA00065_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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