RS OGH 1995/5/16 14Os42/95 (14Os43/95)

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Veröffentlicht am 16.05.1995
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Norm

MedienG §1 Z12
  1. MedienG § 1 heute
  2. MedienG § 1 gültig ab 01.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/2009

Rechtssatz

Für die Annahme eines Medieninhaltsdeliktes nach § 1 Z 12 MedG ist es nicht erforderlich, daß das Angriffsobjekt selbst für einen größeren Personenkreis erkennbar ist.Für die Annahme eines Medieninhaltsdeliktes nach Paragraph eins, Ziffer 12, MedG ist es nicht erforderlich, daß das Angriffsobjekt selbst für einen größeren Personenkreis erkennbar ist.

Entscheidungstexte

  • RS0067129">14 Os 42/95
    Entscheidungstext OGH 16.05.1995 14 Os 42/95

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0067129

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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