Norm
1.ZPMRK Art1 III4Rechtssatz
Innerstaatliche Umsetzung von Urteilen des EGMR: Die Verweigerung der Veröffentlichung einer Mitteilung über den Ausgang des Strafverfahrens (nach § 39 Abs 2 MedienG) auf Kosten des Bundes nach einem Urteil des EGMR, wonach das Strafverfahren Konventionsrechte verletzt hat, stellt keinen Eingriff in das Recht auf Eigentum nach Art 1 1.ZPMRK dar.Innerstaatliche Umsetzung von Urteilen des EGMR: Die Verweigerung der Veröffentlichung einer Mitteilung über den Ausgang des Strafverfahrens (nach Paragraph 39, Absatz 2, MedienG) auf Kosten des Bundes nach einem Urteil des EGMR, wonach das Strafverfahren Konventionsrechte verletzt hat, stellt keinen Eingriff in das Recht auf Eigentum nach Artikel eins, 1.ZPMRK dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1995:RS0122579Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.01.2016