RS OGH 1995/5/18 6Ob20/95

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Veröffentlicht am 18.05.1995
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Norm

ABGB §1330 Abs2 BII

Rechtssatz

Theaterkritik verbreitet regelmäßig keine Tatsachen im Sinne des § 1330 Abs 2 ABGB. Wenn Schauspieler, Sänger oder Regisseure in einer Theaterkritik angegriffen werden, geht es regelmäßig um Werturteile. Aussagen über die Qualität einer darstellerischen Leistung oder einer Inszenierung sind Ausdruck der persönlichen Überzeugung des Kritikers. Ihre "Richtigkeit" ist in aller Regel nicht beweisbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0054814

Dokumentnummer

JJR_19950518_OGH0002_0060OB00020_9500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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