RS OGH 2012/9/20 2Ob9/95; 3Ob2303/96i; 4Ob179/97w; 1Ob114/03a; 2Ob60/05w; 2Ob144/12h

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Veröffentlicht am 24.05.1995
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Norm

JN §55 Abs3
  1. JN § 55 heute
  2. JN § 55 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004
  3. JN § 55 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001
  4. JN § 55 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989

Rechtssatz

Handelt es sich um Schadenersatzforderungen, die ziffernmäßig ganz klar umgrenzt sind, dann ist der Streitwert des Gesamtschadens auch dann maßgebend, wenn nur ein ziffernmäßig genannter Teil dieser Schadenersatzforderung eingeklagt wird.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Schlagwort: Teileinklagung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0046490

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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