RS OGH 1995/5/29 1Ob1585/95 (1Ob1586/95), 3Ob156/13g

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Veröffentlicht am 29.05.1995
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Norm

ABGB §1425 I
ABGB §1425 VB

Rechtssatz

Der Erleger kann im Erlagsverfahren einen weiteren potentiellen Gläubiger auch nachträglich nominieren. Die schuldbefreiende Wirkung des Gerichtserlags hängt also nicht davon ab, daß alle in Betracht kommenden potentiellen Gläubiger bereits im Erlagszeitpunkt angeführt wurden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0057170

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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