RS OGH 1995/5/29 1Ob565/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.1995
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Norm

ABGB §863 FII
MRG §30 Abs2 Z6 E

Rechtssatz

Allein aus dem Umstand, daß es dem Vermieter "nicht ungelegen" war, für eine leerstehende Wohnung Mietzahlungen zu erhalten, läßt sich aber nicht ableiten, daß er dem Mieter gegenüber auch für alle Zukunft vor dem von ihr gesetzen Kündigungsgrund der nicht regelmäßigen Benutzung des Mietobjektes zu Wohnzwecken nicht Gebrauch machen werde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0053008

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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