RS OGH 2025/6/25 7Ob11/95; 7Ob262/04m; 7Ob93/18d; 7Ob171/20b; 7Ob100/25v

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Veröffentlicht am 31.05.1995
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Norm

USVB 1989 Art17 Z8
AUVB 1995 Art17 Pkt8
AUVB 2004 Art18.8
VersVG §179 ff

Rechtssatz

Der Begriff der wesentlichen Beeinträchtigung der psychischen Leistungsfähigkeit ist - wie bisher (Rechtsprechung zu Art 3 Punkt III Z 7 AUVB 1965 bzw Art 3 Punkt II U/Flug 1975) die Frage nach dem Vorliegen einer durch Alkoholgenuß hervorgerufenen Bewußtseinsstörung - danach zu messen, ob der Versicherte noch in der Lage ist, mit der jeweiligen Situation, in der er sich zur Zeit des Unfalles befindet, einigermaßen zurechtzukommen.Der Begriff der wesentlichen Beeinträchtigung der psychischen Leistungsfähigkeit ist - wie bisher (Rechtsprechung zu Artikel 3, Punkt römisch drei Ziffer 7, AUVB 1965 bzw Artikel 3, Punkt römisch zwei U/Flug 1975) die Frage nach dem Vorliegen einer durch Alkoholgenuß hervorgerufenen Bewußtseinsstörung - danach zu messen, ob der Versicherte noch in der Lage ist, mit der jeweiligen Situation, in der er sich zur Zeit des Unfalles befindet, einigermaßen zurechtzukommen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081872

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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