RS OGH 2006/4/26 7Ob564/95, 7Ob261/98b, 7Ob291/05b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.06.1995
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Norm

ABGB §140 Bb
  1. ABGB § 140 heute
  2. ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989

Rechtssatz

Eine einmalige Zahlung aus Anlaß des Dienstjubiläums des Unterhaltspflichtigen kann nicht zur Ermittlung des laufenden Unterhaltes ohne zeitliche Begrenzung in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Derartige Einkünftige sind in angemessener Weise - je nach Art und Höhe des einmaligen Bezuges - auf einen entsprechenden Zeitraum aufzuteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0052932

Dokumentnummer

JJR_19950614_OGH0002_0070OB00564_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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