Norm
ABGB §1403 Abs1Rechtssatz
Im Falle einer vor Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Anweisenden vom Angewiesenen gegenüber dem Anweisungsempfänger angenommene Anweisung auf Schuld hat die vom Angewiesenen nach Konkurseröffnung aufgrund einer solchen Anweisung geleistete Zahlung gegenüber der Masse schuldbefreiende Wirkung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0061791Dokumentnummer
JJR_19950614_OGH0002_0030OB00515_9500000_001