RS OGH 1995/6/14 3Ob515/95

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Veröffentlicht am 14.06.1995
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Norm

ABGB §1403 Abs1

Rechtssatz

Im Falle einer vor Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Anweisenden vom Angewiesenen gegenüber dem Anweisungsempfänger angenommene Anweisung auf Schuld hat die vom Angewiesenen nach Konkurseröffnung aufgrund einer solchen Anweisung geleistete Zahlung gegenüber der Masse schuldbefreiende Wirkung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0061791

Dokumentnummer

JJR_19950614_OGH0002_0030OB00515_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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