RS OGH 1995/6/20 14Os25/95, 15Os159/96, 13Os110/97, 11Os49/14m, 13Os107/15g, 6Ob75/18z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.1995
beobachten
merken

Norm

StGB §133 B
StGB §133 F
StGB §153

Rechtssatz

Ein Anvertrauen im Sinn des § 133 StGB kann auch mit der Verpflichtung verbunden sein, das anvertraute Gut an Dritte weiterzuleiten. Dadurch allein wird der Gewahrsamsträger noch nicht zum Machthaber.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0093905

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten