RS OGH 1995/6/22 6Ob546/95, 10Ob337/99b (10Ob338/99z, 10Ob339/99x)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.06.1995
beobachten
merken

Norm

UbG §3 Z1

Rechtssatz

Bei der anorexia nervosa (Magersucht) handelt es sich, wenn die Verweigerung der Nahrungsaufnahme auf psychogene, rational nicht erklärbare Ursachen zurückzuführen ist und periodisch immer wieder eine völlige Uneinsichtigkeit des Patienten in die Krankheit auftritt, um eine psychische Erkrankung im Sinne des § 3 Z 1 UbG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0075939

Dokumentnummer

JJR_19950622_OGH0002_0060OB00546_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten