Norm
ABGB §140 AfRechtssatz
Einem Großelternteil ist die Belastung oder Verwertung seiner Liegenschaft (Grundstücksanteile) zur Erfüllung seiner subsidiären Unterhaltspflicht dann nicht zumutbar, wenn ihm in absehbarer Zeit keine Einnahmen zur Verfügung stehen, um einen Hypothekarkredit wieder abzutragen und darüber hinaus damit gerechnet werden muß, daß er die Liegenschaft, auf der sie wohnt, verlieren könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0057179Dokumentnummer
JJR_19950623_OGH0002_0010OB00553_9500000_001