RS OGH 1995/6/23 1Ob553/95

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Veröffentlicht am 23.06.1995
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Norm

ABGB §140 Af
ABGB §141 III

Rechtssatz

Einem Großelternteil ist die Belastung oder Verwertung seiner Liegenschaft (Grundstücksanteile) zur Erfüllung seiner subsidiären Unterhaltspflicht dann nicht zumutbar, wenn ihm in absehbarer Zeit keine Einnahmen zur Verfügung stehen, um einen Hypothekarkredit wieder abzutragen und darüber hinaus damit gerechnet werden muß, daß er die Liegenschaft, auf der sie wohnt, verlieren könnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0057179

Dokumentnummer

JJR_19950623_OGH0002_0010OB00553_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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