RS OGH 1995/6/26 4R166/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1995
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Norm

ZustG §17 Abs3

Rechtssatz

Der Empfänger muß nicht das Fehlen der Umstände beweisen, die zur ausnahmsweisen Sanierung einer an sich nicht wirksamen Hinterlegung führen (können).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:1995:RI0000026

Dokumentnummer

JJR_19950626_OLG0819_00400R00166_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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