Norm
ASVG §333 Abs1Rechtssatz
Neben § 333 Abs 1 ASVG ist kein Raum für eine schadenersatzrechtlich relevante werkvertragliche Nebenpflicht, den Besteller vor den Folgen der Haftungsprivileges für einen nichtprivilegierten weiteren Schädiger zu schützen.Neben Paragraph 333, Absatz eins, ASVG ist kein Raum für eine schadenersatzrechtlich relevante werkvertragliche Nebenpflicht, den Besteller vor den Folgen der Haftungsprivileges für einen nichtprivilegierten weiteren Schädiger zu schützen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0085257Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.03.2012