Norm
StPO §252Rechtssatz
Nach § 252 Abs 4 StPO dürfen nur die Bestimmungen des § 252 Abs 1 StPO bei sonstiger Nichtigkeit nicht umgangen werden, wogegen Verletzungen der übrigen Bestimmungen des § 252 StPO nicht unter die Nichtigkeitssanktion des § 281 Abs 1 Z 3 StPO fallen.Nach Paragraph 252, Absatz 4, StPO dürfen nur die Bestimmungen des Paragraph 252, Absatz eins, StPO bei sonstiger Nichtigkeit nicht umgangen werden, wogegen Verletzungen der übrigen Bestimmungen des Paragraph 252, StPO nicht unter die Nichtigkeitssanktion des Paragraph 281, Absatz eins, Ziffer 3, StPO fallen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0098158Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.06.2020