RS OGH 1995/6/30 4R125/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1995
beobachten
merken

Norm

ZustG §4
PostO §205

Rechtssatz

Die wirksame Zustellung mittels Nachsendeauftrages nach § 205 PostO setzt voraus, daß am Ort des Nachsendeantrages eine "Abgabestelle" iS des § 4 ZustG besteht.Die wirksame Zustellung mittels Nachsendeauftrages nach Paragraph 205, PostO setzt voraus, daß am Ort des Nachsendeantrages eine "Abgabestelle" iS des Paragraph 4, ZustG besteht.

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 16R57/00w. Diese ist nunmehr unter RW0000534 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1995:RW0000025

Im RIS seit

02.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten