RS OGH 1995/6/30 4R125/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1995
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Norm

ZustG §4
PostO §205

Rechtssatz

Die wirksame Zustellung mittels Nachsendeauftrages nach § 205 PostO setzt voraus, daß am Ort des Nachsendeantrages eine "Abgabestelle" iS des § 4 ZustG besteht.

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 16R57/00w. Diese ist nunmehr unter RW0000534 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1995:RW0000025

Im RIS seit

02.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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