RS OGH 1995/7/4 5Ob515/95

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Veröffentlicht am 04.07.1995
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Norm

HGB §355
KO §21

Rechtssatz

Ein kontokorrentgebundener Anspruch kann nicht selbständig geltend gemacht werden. Gutschriften und Lastschriften, die auf rechtzeitig vor der Konkurseröffnung entstandenen Forderungen beruhen, aber noch nicht verbucht wurden, sind in die Verrechnung einzubeziehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0062312

Dokumentnummer

JJR_19950704_OGH0002_0050OB00515_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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