Norm
ABGB §812 ARechtssatz
Da der Noterbe auch dann die Absonderung des Nachlasses beantragen kann, wenn er vom Erblasser enterbt wurde, steht dem Erben ausnahmsweise auch im Verlassenschaftsverfahren zur Hintanhaltung dieses Sicherungsmittels die Gegenbescheinigung des Enterbungsgrundes zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081715Dokumentnummer
JJR_19950711_OGH0002_0040OB00539_9500000_001