Norm
StGB §32Rechtssatz
Die Mißachtung des einem Ausländer gewährten Gastrechtes hat keinen Einfluß auf die Strafzumessungsschuld. Ein darauf gestützter Erschwerungsgrund begründet Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO.Die Mißachtung des einem Ausländer gewährten Gastrechtes hat keinen Einfluß auf die Strafzumessungsschuld. Ein darauf gestützter Erschwerungsgrund begründet Nichtigkeit nach Paragraph 281, Absatz eins, Ziffer 11, StPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0090590Dokumentnummer
JJR_19950718_OGH0002_0140OS00067_9500000_001