RS OGH 2014/8/26 15Os63/95, 14Os116/99, 14Os79/99, 11Os55/14v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.07.1995
beobachten
merken

Rechtssatz

Der Tatbeitrag kann durch physische (somit durch Tat, etwa durch Leisten von Aufpasserdiensten) oder psychische (somit durch Rat, etwa durch Bestärken im Tatschluß) Unterstützung geleistet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0089549

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten