RS OGH 1995/8/10 4Ob552/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.08.1995
beobachten
merken

Norm

EO §290c
EO §292 Abs3
  1. EO § 290c heute
  2. EO § 290c gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. EO § 290c gültig von 01.03.1992 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 628/1991
  1. EO § 292 heute
  2. EO § 292 gültig ab 02.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2016
  3. EO § 292 gültig von 01.09.2005 bis 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2005
  4. EO § 292 gültig von 01.01.2004 bis 31.08.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 31/2003
  5. EO § 292 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001
  6. EO § 292 gültig von 01.03.1992 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 628/1991

Rechtssatz

Treffen mehrere beschränkt pfändbare Geldforderungen gegen verschiedene Drittschuldner zusammen und wurde bei einer ein Vorschuß (Darlehen) ausgezahlt, dann ist das Existenzminimum von dieser Forderung zu gewähren, um dem Drittschuldner die Einbehaltung zur Deckung des Vorschusses oder der Darlehensrückzahlungen im Sinne des § 290 c EO allerdings auch nur in diesem Ausmaß zu ermöglichen. Auch anläßlich der Bestimmung jenes Drittschuldners, der die unpfändbaren Grundbeträge zu gewähren hat, kann das Gericht auf diese Mindestrechte des Drittschuldners, der den Vorschuß oder das Darlehen gewährt hat, Bedacht nehmen.Treffen mehrere beschränkt pfändbare Geldforderungen gegen verschiedene Drittschuldner zusammen und wurde bei einer ein Vorschuß (Darlehen) ausgezahlt, dann ist das Existenzminimum von dieser Forderung zu gewähren, um dem Drittschuldner die Einbehaltung zur Deckung des Vorschusses oder der Darlehensrückzahlungen im Sinne des Paragraph 290, c EO allerdings auch nur in diesem Ausmaß zu ermöglichen. Auch anläßlich der Bestimmung jenes Drittschuldners, der die unpfändbaren Grundbeträge zu gewähren hat, kann das Gericht auf diese Mindestrechte des Drittschuldners, der den Vorschuß oder das Darlehen gewährt hat, Bedacht nehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0088821

Dokumentnummer

JJR_19950810_OGH0002_0040OB00552_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten