Norm
ASGG §11 Abs1Rechtssatz
Die Erstgerichte können in den im § 11a Abs 1 ASGG aufgezählten Fällen Beschlüsse entweder durch den Vorsitzenden allein oder durch den gemäß § 11 Abs 1 ASGG zusammengesetzten Senat fassen.Die Erstgerichte können in den im Paragraph 11 a, Absatz eins, ASGG aufgezählten Fällen Beschlüsse entweder durch den Vorsitzenden allein oder durch den gemäß Paragraph 11, Absatz eins, ASGG zusammengesetzten Senat fassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0089161Dokumentnummer
JJR_19950822_OGH0002_010OBS00136_9500000_001