Norm
ABGB §1036Rechtssatz
Der Nothilfe leistende Geschäftsführer ohne Auftrag hat Anspruch auf angemessene Entschädigung (Billigkeitshaftung für bei der Nothilfe erlittene Schäden nach den Umständen des Einzelfalls). Dieser Anspruch kann gemäß § 332 Abs 1 ASVG auf den Sozialversicherungsträger übergehen.Der Nothilfe leistende Geschäftsführer ohne Auftrag hat Anspruch auf angemessene Entschädigung (Billigkeitshaftung für bei der Nothilfe erlittene Schäden nach den Umständen des Einzelfalls). Dieser Anspruch kann gemäß Paragraph 332, Absatz eins, ASVG auf den Sozialversicherungsträger übergehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0054792Dokumentnummer
JJR_19950824_OGH0002_0020OB00046_9500000_002