RS OGH 1995/8/29 5Ob59/95

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Veröffentlicht am 29.08.1995
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Norm

MRG §22

Rechtssatz

Auch wenn die Gesellschafter der Makler OHG und die der Verwaltungs-OHG andererseits ident sind, so sind sie dennoch wie zwei verschiedene Rechtssubjekte zu behandeln. Es kann daher die Makler-OHG den bei Abschluß des Mietvertrages von der Verwaltungs-OHG vertretenen Vermietern einen Mieter als Vertragspartner vermitteln.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0070200

Dokumentnummer

JJR_19950829_OGH0002_0050OB00059_9500000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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