RS OGH 1995/8/29 1Ob625/94

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Veröffentlicht am 29.08.1995
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Norm

StGG Art5
1.ZPMRK Art1 Abs2 IV1
1.ZPMRK Art1 Abs2 V6
1.ZPMRK Art1 Abs2 V7

Rechtssatz

Die Bestimmungen des Art 5 StGG und Art 1 Abs 2 1.ZPMRK beeinträchtigen in keiner Weise das Recht des Staates, diejenigen Gesetze anzuwenden, die er für die Regelung der Benutzung des Eigentums in Übereinstimmung mit dem Allgemeininteresse oder zur Sicherung der Zahlung der Steuern, sonstiger Abgaben oder von Geldstrafen für erforderlich hält.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081112

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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