RS OGH 1995/8/29 1Ob625/94

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Veröffentlicht am 29.08.1995
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Norm

ForstG 1975 §176

Rechtssatz

Als Widmung eines Weges durch den Waldeigentümer im Sinne des § 176 ForstG ist jedenfalls nicht die Kennzeichnung von "sonstigen Waldwegen" in von Dritten aufgelegten Wanderkarten zu verstehen.Als Widmung eines Weges durch den Waldeigentümer im Sinne des Paragraph 176, ForstG ist jedenfalls nicht die Kennzeichnung von "sonstigen Waldwegen" in von Dritten aufgelegten Wanderkarten zu verstehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081088

Dokumentnummer

JJR_19950829_OGH0002_0010OB00625_9400000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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