RS OGH 2018/5/23 1Ob625/94, 1Ob2224/96g, 1Ob56/03x, 7Ob63/06z, 10Ob36/18v

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Veröffentlicht am 29.08.1995
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Norm

ForstG 1975 §33

Rechtssatz

§ 33 Abs 1 ForstG hat eine Legalservitut zum Gegenstand, die dem Berechtigten die Sacheinwendung gegen die Eigentumsfreiheitsklage gibt.Paragraph 33, Absatz eins, ForstG hat eine Legalservitut zum Gegenstand, die dem Berechtigten die Sacheinwendung gegen die Eigentumsfreiheitsklage gibt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081078

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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