Norm
ForstG 1975 §33Rechtssatz
§ 33 Abs 1 ForstG hat eine Legalservitut zum Gegenstand, die dem Berechtigten die Sacheinwendung gegen die Eigentumsfreiheitsklage gibt.Paragraph 33, Absatz eins, ForstG hat eine Legalservitut zum Gegenstand, die dem Berechtigten die Sacheinwendung gegen die Eigentumsfreiheitsklage gibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081078Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.02.2020