Norm
MRK Art50Rechtssatz
Den Urteilen des EGMR kommt keine innerstaatliche Rechtskraftwirkung in dem Sinn zu, dass sie rechtskräftigen innerstaatlichen Urteilen gleichgestellt wären und auf sie deshalb die im jeweiligen nationalen Recht an die Rechtskraft geknüpften prozessualen und materiellrechtlichen Folgen in vollem Umfang Anwendung fänden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0082951Im RIS seit
29.08.1995Zuletzt aktualisiert am
09.01.2024