RS OGH 1995/8/30 3Ob185/94, 3Ob135/97t, 3Ob110/97s, 3Ob89/14f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.08.1995
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Norm

EO §36 Ad
EO §355 VIIIb
EO §359

Rechtssatz

Umstände, die nur für die Strafhöhe von Bedeutung sind, können nicht zum Gegenstand einer Impugnationsklage gemacht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0085146

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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