Norm
ABGB §870 CIRechtssatz
Einem allfälligen Konflikt der Verkäufer zwischen gebotener Aufklärung und Selbstbezichtigung könnten diese nur dadurch entgehen, daß sie unter diesen Umständen den Verkauf unterließen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087578Dokumentnummer
JJR_19950830_OGH0002_0030OB00520_9400000_007