RS OGH 2013/3/4 3Ob89/95, 3Ob50/02b, 3Ob134/04h, 9ObA62/12a, 8ObA58/12f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.08.1995
beobachten
merken

Norm

EGZPO ArtXLII Da
EGZPO ArtXLII K

Rechtssatz

Das Exekutionsgericht hat bei Beurteilung der Frage, ob die verpflichtete Partei ordnungsgemäß Rechnung gelegt hat, nur festzustellen, ob sich die von ihr vorgelegten Urkunden als eine dem Exekutionstitel entsprechende Rechnung darstellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0075262

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten