RS OGH 1995/8/30 3Ob77/95, 3Ob48/11x

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Veröffentlicht am 30.08.1995
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Norm

EO §346
EO §353 IB
EO §354 IA
EO §355 XI

Rechtssatz

Die Verpflichtung zur Gewährung von Einsicht in Urkunden am Sitz des Verpflichteten ist weder nach § 346 EO noch nach § 355 EO sondern, weil auch nicht die Erzwingung einer vertretbaren Handlung nach § 355 EO vorliegt, ausschließlich nach § 354 EO zu vollstrecken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0074250

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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