RS OGH 1995/8/31 3Ob563/95

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Veröffentlicht am 31.08.1995
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Norm

ABGB §870 CI
ABGB §872
ZPO §272 D

Rechtssatz

Auch bei der Vertragsanfechtung wegen List muß die Kausalität der Irreführung vor dem in Irrtum geführten nachgewiesen werden. Bei angestrebter Vertragsanpassung muß daher bewiesen werden, mit welchem Inhalt der Vertrag ohne listige Irreführung abgeschlossen worden wäre. Je nach Sachlage ist für diese hypothetischen Feststellungen prima-facie-Beweis zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087138

Dokumentnummer

JJR_19950831_OGH0002_0030OB00563_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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