RS OGH 1995/8/31 3Ob566/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.08.1995
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Norm

ABGB §16
ABGB §861
EGZPO ArtXXV
ZPO §595 Abs1 Z6 idF vor SchiedsRÄG 2006

Rechtssatz

Kontrahierungszwang muß zwar mit Inhaltszwang verknüpft sein. Ein Verstoß gegen die Grundwertungen des österreichischen Rechts liegt aber nicht vor, wenn das Börsenschiedsgericht zu Unrecht zwei Freien Maklern das Recht auf Teilung der Courtage zuerkannte, einem Dritten aber zutreffend nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0084882

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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