Norm
ABGB §16Rechtssatz
Kontrahierungszwang muß zwar mit Inhaltszwang verknüpft sein. Ein Verstoß gegen die Grundwertungen des österreichischen Rechts liegt aber nicht vor, wenn das Börsenschiedsgericht zu Unrecht zwei Freien Maklern das Recht auf Teilung der Courtage zuerkannte, einem Dritten aber zutreffend nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0084882Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.01.2022