Norm
EO §355 VIbRechtssatz
Wurde in zwei gesonderten Beschlüssen (bei getrennter Aktenführung) auf Grund zweier verschiedener Exekutionstitel die Exekution nach § 355 EO bewilligt, ist es zulässig, wird ein Verstoß gegen beide Titel behauptet, einen gemeinsamen Strafantrag zu stellen.Wurde in zwei gesonderten Beschlüssen (bei getrennter Aktenführung) auf Grund zweier verschiedener Exekutionstitel die Exekution nach Paragraph 355, EO bewilligt, ist es zulässig, wird ein Verstoß gegen beide Titel behauptet, einen gemeinsamen Strafantrag zu stellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0080942Dokumentnummer
JJR_19950831_OGH0002_0030OB00090_9500000_001