RS OGH 1995/8/31 3Ob90/95 (3Ob91/95)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.08.1995
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Norm

EO §355 VIb
EO §359
ZPO §187

Rechtssatz

Wurde in zwei gesonderten Beschlüssen (bei getrennter Aktenführung) auf Grund zweier verschiedener Exekutionstitel die Exekution nach § 355 EO bewilligt, ist es zulässig, wird ein Verstoß gegen beide Titel behauptet, einen gemeinsamen Strafantrag zu stellen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 90/95
    Entscheidungstext OGH 31.08.1995 3 Ob 90/95

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0080942

Dokumentnummer

JJR_19950831_OGH0002_0030OB00090_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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