Norm
B-VG Art7Rechtssatz
Der in Art 2 StGG, Art 7 B-VG sowie in den Art 66 Abs 1 und 2 und Art 67 StV St Germain verankerte Gleichheitsgrundsatz enthält nicht nur ein Willkürverbot, sondern auch ein Verbot unsachlicher Differenzierung.Der in Artikel 2, StGG, Artikel 7, B-VG sowie in den Artikel 66, Absatz eins und 2 und Artikel 67, StV St Germain verankerte Gleichheitsgrundsatz enthält nicht nur ein Willkürverbot, sondern auch ein Verbot unsachlicher Differenzierung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0082317Dokumentnummer
JJR_19950906_OGH0002_0070OB00560_9500000_002