RS OGH 2016/11/23 1Ob22/95; 5Ob193/10h; 3Ob153/16w

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Veröffentlicht am 06.09.1995
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Rechtssatz

Die Feststellungsklage ist auch dann zulässig, wenn aus einem mehrere Teilansprüche umfassenden Anspruch lediglich ein Teilanspruch mit Leistungsklage geltend gemacht werden könnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087636

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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