Rechtssatz
Die Feststellungsklage ist auch dann zulässig, wenn aus einem mehrere Teilansprüche umfassenden Anspruch lediglich ein Teilanspruch mit Leistungsklage geltend gemacht werden könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087636Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.06.2024